Zweck der Gesellschaft ist die Herstellung von Handharmonikas und Musikinstrumenten aller Art und Handel damit. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Tätigkeiten auszuüben, die geeignet sind, ihren Zweck zu fördern. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen oder solche übernehmen und errichten.