Betrieb einer Gärtnerei; sie kann alle in den Bereich Garten und Floristik fallenden Aufgabengebiete wie Gartenbau, Blumenladen, Baumschule usw. übernehmen sowie mit branchenüblichen Waren und Zubehör Handel betreiben; sie kann sich an andern Unternehmungen beteiligen und Grundstücke erwerben.