Herstellung von und Handel mit Schmuck, Uhren und kunsthandwerklichen Erzeugnissen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.