Engros- und Detailhandel mit Lebensmitteln, insbesondere mit Obst und Gemüse; die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Vertretungen übernehmen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen, kann Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für verbundene Unternehmungen und Dritte eingehen und kann Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.