Handel mit Sportartikeln und Bekleidung sowie ähnlichen Produkten aller Art; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen oder Gesellschaften beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen oder Gesellschaften erwerben oder errichten, Liegenschaften erwerben, überbauen, verkaufen und belasten sowie überhaupt alle Geschäfte tätigen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern.