Betrieb eines Optikerfachgeschäftes. Sie kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen und gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern, Neubauten erstellen und veräussern.