Handel mit Bijouteriewaren. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an deren Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, ferner Finanzierungen auf eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.